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Grünabfall
AVV 20 02 01

Grünabfall.

Kurzbeschreibgung:

Unter diesem Begriff sammeln wir kompostierbare Grünabfälle. Hierzu zählen keine Lebensmittelreste! Die Abfälle werden z.B. einer Kompostierungs-Anlage zugeführt, welche daraus Recycling-Produkte herstellen.

Wertstoffinfo für Grünabfall
AVV 20 02 01

Erlaubt
  • Laub
  • Baumschnitt
  • Fallobst
  • Grasschnitt und -narbe
  • Äste
  • Sträucher und Pflanzen
  • Unkraut
  • Wurzeln
Nicht erlaubt
  • Hölzer (Zaun und Co.)
  • Bauschutt / Steine
  • Pilzbefallene Hölzer
  • Lebensmittelreste
  • Metall
  • Folien und Papier
  • Eichenprozessionsspinner
Die aufgeführten Abfälle sind Beispiele, die Liste umfasst nicht alle Abfälle.

Sie wollen Ihren Grünabfall entsorgen?