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Altholz A4
AVV 17 02 04* (gefährlicher Abfall)

Altholz AIV.

Kurzbeschreibgung:

Unter diesem Begriff sammeln wir gefährliche Althölzer. Es bleibt ausschließlich die thermische Verwertung in speziell dafür ausgelegten Anlagen.

Wertstoffinfo für Altholz AIV
AVV 17 02 04* (gefährlicher Abfall)

Erlaubt
  • Bahnschwellen
  • Telegrafenmasten
  • Jägerzäune
  • Hopfenstange
  • Ölgetränkte Hölzer
  • Dachstuhl
  • Holzfußboden
  • Paletten und Transportkisten
Nicht erlaubt
  • Grün und Wurzeln
  • Anhaftungen (z.B. Dachpappe)
  • Teerhaltiges Holz
  • Steine / Bauschutt
  • Heraklit
  • Rigips
  • Dämmplatten
Die aufgeführten Abfälle sind Beispiele, die Liste umfasst nicht alle Abfälle.

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