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Asbesthaltige Abfälle
AVV 17 06 05* (gefährlich)

Asbesthaltige Abfälle.

Kurzbeschreibgung:

Unter diesem Begriff sammeln wir asbesthaltige und somit gefährliche Abfälle. Dieser Abfall gehört zu den wenigen Abfällen die wir noch einer Deponierung zuführen (müssen). Beim Umgang mit Asbest sind viele wichtige „Regeln“ zu beachten. Gerne beraten wir Sie!

Wertstoffinfo für Asbest
AVV 17 06 05* (gefährlich)

Erlaubt
  • Asbest- und Ethernitblumenkästen
  • Ethernit
  • Fassadenverkleidungen
  • Wellethernitplatten
  • Wellasbest
  • Faserzementplatten
Nicht erlaubt
  • Alle anderen Abfälle
Die aufgeführten Abfälle sind Beispiele, die Liste umfasst nicht alle Abfälle.

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