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Bauschutt
AVV 17 01 07

Bauschutt.

Kurzbeschreibgung:

Unter diesem Begriff sammeln wir Mischabfälle die bei verschiedenen Bauvorhaben entstehen. Diese Abfälle werden in unserer Sortierhalle gesichtet und behandelt. Es werden Wertstoffe und Rohstoffe aussortiert, um sie dem entsprechen Recycling- oder Verwertungsprozess zuzuführen.

Wertstoffinfo für Bauschutt
AVV 17 01 07

Erlaubt
  • heller Sand
  • Keramik
  • Porzellan
  • Dachziegel
  • Waschbecken & Toilettenschüsseln (Keramik)
  • Ziegelsteine
  • Steinabbruch
  • Betonaufbruch
  • Kalksandsteine
  • Fliesen und Kacheln
  • Asphalt teerfrei
  • Leichtbausteine (Kat. 2)
  • Bimsteine (Kat. 2)
  • Ytonsteine (Kat. 2)
  • Putz (Kat. 2)
Nicht erlaubt
  • Glas
  • Gipsabfälle (Rigips)
  • Holz
  • Faserzementplatten & Ethernit
  • Heraklit
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Asbest
  • Folien
  • Bodenaushub / Lehmboden
  • Teerhaltige Abfälle
Die aufgeführten Abfälle sind Beispiele, die Liste umfasst nicht alle Abfälle.

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