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Anliefern - Abstellen - Abholen

Containerdienst.

Gerade unser Containerdienst hat sich auf die Bedürfnisse von Baustellen spezialisiert. Mit unserem kompakten Fuhrpark können wir zeitig und flexibel auf jeden Bedarf reagieren. In unserem Aufkommen sind Absetz- und Abrollkipper. Wir arbeiten für SIE, ganz nach unserem Motto „Wir kümmern uns“.
Unsere Container
  • Absetzcontainer

    Absetzcontainer

    mit* oder ohne Bauschutt-Klappe
    Größe Länge ca. Höhe ca. Breite ca.
    7 cbm3* 3,50 m 1,50 m 1,96 m
    10 cbm3 3,75 m 1,80 m 1,95 m
    12 cbm3 4,00 m 2,00 m 1,75 m
  • Abrollcontainer

    Abrollcontainer

    ohne Bauschutt-Klappe
    Größe Länge ca. Höhe ca. Breite ca.
    15,000 m³ 5,25 m 1,25 m 2,30 m
    20,000 m³ 7,25 m 1,25 m 2,30 m
    30,000 m³ 6,00 m 2,25 m 2,30 m
    40,000 m³ 7,00 m 2,40 m 2,30 m

Wichtige Hinweise.

Absetzcontainer

Die Absetzcontainer dürfen mit einer maximalen Beladung von 9,5 Tonnen beladen werden. Das heißt für Bauschutt und Boden (und ähnliche Abfälle) können wir aufgrund des spezifischen Gewichtes der Abfälle nur einen 7 m³ Container stellen. Die 10 und 12 m³ Container sind nur für leichtere Abfälle wie z.B. Grünabfall, Holz, Müll, etc..

Abrollcontainer

Die Abrollcontainer dürfen mit einer maximale Beladung von 13,5 Tonnen beladen werden. Für Bauschutt und Boden stellen wir zwar 15 und 20 m³ Container auf, diese dürfen aber aufgrund des Gewichtes nur mit ca. 9-10 m³ befüllt werden. Bei anderen Abfällen gilt immer, bis maximal zur oberen Kante (Gilt auch bei Absetzcontainer)

Richtig beladen

Falsch beladen

Überladene Container werden kostenpflichtig stehen gelassen.

Hinweise zur Stellung.

  • Der Auftraggeber ist für eine für LKW befahrbare Zuwegung zur Baustelle verantwortlich, sowie für einen geeigneten Standort der/s Container/s. Bezüglich des Abstellplatzes muss eine ausreichende Rangier- und Absetzmöglichkeit geschaffen werden. Unterlässt der Auftraggeber die Freimachung des entsprechenden Raumes, so wird dem Auftraggeber eine Leerfahrt in entsprechender Höhe in Rechnung gestellt. Auch ist dafür zu sorgen, dass am Tag der Abholung die An- und Abfahrtmöglichkeiten des LKWs gewährleistet ist.
  • Alle Zufahrtswege und Stellflächen müssen mit mindestens 26 Tonnen belastbar sein. Für etwaige Schäden am Unterbau/-grund kann und wird keine Haftung übernommen, sowie für Beschmutzungen der Straße oder des Platzes. Dies gilt auch für das Befahren von öffentlicher Fläche, wie z.B. einem Bürgersteig.
  • Zudem sichert der Auftraggeber zu, den Container ordnungsgemäß zu befüllen. Container dürfen maximal bis zur oberen Kante beladen werden.
  • Die Absicherung des Containers erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.
  • Für eine Stellung auf öffentlichen Grund ist eine Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Ordnungsamt nötig.
    Sollten Genehmigungen für die Gestellung eines Containers erforderlich sein, sind diese durch den Auftraggeber vorab beim Ordnungsamt zu beantragen.
  • Laut LAGA-M23 können Baustoffe, welche vor 1993 verbaut wurden, Asbest enthalten. Mit der Bestellung versichert der Auftraggeber, dass die zur Verwertung verladenen Abfälle asbestfrei sind.
  • Die Fahrer sind nicht bevollmächtigt etwaige Absprachen bezüglich Containerbestellungen oder Preisvereinbarungen zu treffen, dies obliegt ausschließlich der Disposition der Containerdienst Sandmann GmbH.