Anpassung der CO₂-Umlage für gemischte Abfälle zum 01.10.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie, dass die CO₂-Umlage für gemischte Abfälle aufgrund gestiegener CO₂-Kosten zum 01.10.2026 angepasst wird.

Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des europäischen Emissionshandels. Betreiber emissionsintensiver Anlagen sind verpflichtet, für die bei der thermischen Behandlung entstehenden CO₂-Emissionen entsprechende Emissionszertifikate zu erwerben. Durch die fortlaufende Verknappung dieser Zertifikate sowie die marktabhängige Preisbildung haben sich die Kosten für CO₂-Emissionen deutlich erhöht.

Mit der Einbeziehung der Abfallverbrennung in den europäischen Emissionshandel werden die entstehenden CO₂-Kosten unmittelbar durch die aktuellen Marktpreise für Emissionszertifikate bestimmt. Die daraus resultierenden Belastungen werden von den Betreibern der Behandlungsanlagen an die Entsorgungswirtschaft weitergegeben und sind von den Entsorgungsunternehmen zu tragen.

Da bei der thermischen Behandlung gemischter Abfälle unvermeidbare CO₂-Emissionen entstehen, lassen sich diese Kosten nicht vermeiden. Die Anpassung der CO₂-Umlage erfolgt ausschließlich zur Weitergabe der tatsächlich entstehenden gesetzlichen und marktbedingten Mehrkosten.

Die Höhe der CO₂-Umlage wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Veränderungen der zugrunde liegenden CO₂-Kosten angepasst. Sowohl Erhöhungen als auch Reduzierungen der Umlage sind dabei möglich.

Die angepasste CO₂-Umlage gilt für alle entsprechenden Leistungen ab dem 01.10.2026 und wird auf unseren Rechnungen gesondert und transparent ausgewiesen.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendige Anpassung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Containerdienst Sandmann GmbH